Als Alternative zu einem Unternehmensverkauf eignet sich ein Betriebspachtvertrag: wenn aus strategischen oder steuerlichen Gründen keine Geschäftsanteile oder operativen Vermögensgegenstände verkauft werden sollen, kann der gesamte Geschäftsbetrieb einschließlich aller Mitarbeiter an eine – ggf. neu gegründete – Gesellschaft verpachtet und langfristig überlassen werden.

Bei einem Betriebspachtvertrag sind neben einer konkreten Bezeichnung der zu verpachtenden Gegenstände insbesondere auch steuerliche Aspekte zu beachten. Zudem ist die Höhe der marktüblichen Pacht zu klären.

Nachstehend finden Sie einige Hinweise zum Ablauf und ausgewählten Gesichtspunkten eines Betriebspachtvertrags, den Sie zudem anhand des Digitorney-Templates mit individuellen Angaben in wenigen Minuten entwerfen können.

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