Wenn eine Kooperation oder strategische Partnerschaft eingegangen werden soll, tauschen die Beteiligten meist vertrauliche Informationen untereinander aus. Um diese zu schützen, ist der Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung (auch NDA/Non-Disclosure Agreement genannt) empfehlenswert.
Wesentliche Inhalte sind zum einen die Definition der vertraulichen Information sowie der Ausnahmen von der Verpflichtungen zur Vertraulichkeit. Zum anderen sind Regelungen zum Umgang mit Verstößen bedeutsam.
Nachstehend finden Sie einige relevante Punkte und eine englischsprachige Digitorney-Vorlage, die sich in zahlreichen Fällen internationaler Kooperationen bewährt hat.
<<Paywall>>
- Definition der vertraulichen Informationen: Welche Informationen als vertraulich einzustufen sind, lässt sich zum einen mit den marktüblichen Klauseln (siehe Digitorney-Template) definieren und ist zum anderen einzelfall- bzw. branchenabhängig. In industriellen Unternehmen sollten insbesondere Forschungs- und Entwicklungsdaten sowie Planungsdaten als vertraulich eingestuft werden. In der Dienstleistungsbranche sind es vor allem Kundendaten und Prozessabläufe. Zur passgenauen Formulierung empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts.
- Sanktionen bei Verstößen gegen die Vertraulichkeitspflicht: In der wirtschaftsrechtlichen Praxis sieht man immer seltener eine konkret bezifferte Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoßes. Dies rührt daher, dass später in einem Rechtsstreit die Höhe der Vertragsstrafe als unbillig und somit unwirksam angesehen werden könnte. Vielmehr wird überwiegend formuliert, dass “Schadensersatz verlangt werden kann”. Zudem ist es ratsam, neben dem Schadensersatz auch einen Unterlassungsanspruch zu regeln. In manchen NDAs wird auch auf die Strafbarkeit der Offenlegung von Betriebsgeheimnissen hingewiesen.