Wenn ein Unternehmen mehr als 10 Prozent seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten nicht erfüllen kann, ist es zahlungsunfähig – und nicht erst dann, wenn gar keine Liquidität mehr vorhanden ist oder es noch umfangreiche Vermögensgegenstände gibt. Um eine potenzielle Zahlungsunfähigkeit zu ermitteln, müssen Geschäftsführer bzw. Vorstände einen sog. Liquiditätsstatus aufstellen.
Dafür ist zu klären, welche Forderungen in rechtlicher Hinsicht als fällig gelten. Dies ist manchmal deswegen schwierig, weil eingehende Rechnungen nicht immer zeitnah verbucht werden und zudem manche Forderungen längst überfällig sind, aber nicht geltend gemacht werden. Außerdem ist mit Blick auf Forderungen von Gesellschaftern bzw. Aktionären zu klären, ob sie fällig oder wegen eines qualifizierten Rangrücktritts aus dem Liquiditätsstatus herauszunehmen sind.
Bloße Zahlungsstockungen – also ein kurzzeitiger Liquiditätsengpass von nicht mehr als drei Wochen bei möglicher kurzfristiger Kreditbeschaffung – führen nicht zu einer Zahlungsunfähigkeit. Kommt es aber regelmäßig zu Zahlungsstockungen, so wird eine Zahlungsunfähigkeit vermutet.