Gerät ein Unternehmen in die Insolvenz, kann es sich durch ein Eigenverwaltungsverfahren sanieren. Dies ist mittlerweile Standard bei Großinsolvenzen und auch im Mittelstand zunehmend verbreitet. Anders als bei einem normalen Insolvenzverfahren behält die Geschäftsführung sämtliche Funktionen und wird durch einen sog. Sachwalter lediglich überwacht.

Die Vorteile liegen unter anderem darin, dass im Eigenverwaltungsverfahren langlaufende Dauerschuldverhältnisse (z.B. Mietverträge) unabhängig von der Restlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden können. Zudem lassen sich Verträge mit Mitarbeitern binnen maximal drei Monaten ungeachtet der Betriebszugehörigkeit kündigen. Die Sozialplankosten sind auf bis zu zweieinhalb Monatsgehälter beschränkt. Zudem wird das Krisenunternehmen von ungesicherten Altverbindlichkeiten (z.B. Pensionsrückstellungen) befreit und das staatliche Insolvenzgeld stärkt zusätzlich die Liquidität.

Ein Eigenverwaltungsverfahren ist nur sinnvoll, wenn die Markt- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wieder hergestellt werden kann und die Gesellschafter auch einen zusätzlichen finanziellen Beitrag leisten. Am Ende des Verfahrens steht ein Insolvenzplan, mit dem die ungesicherten Gläubiger zwischen auf 80% bis 95% ihrer Forderung verzichten und das Unternehmen weitgehend schuldenfrei einen Neustart vollziehen kann.