Geschäftsführer müssen in der Unternehmenskrise die Gesellschafterversammlung und Vorstände den Aufsichtsrat unverzüglich und laufend informieren. Bei einer AG kann der Aufsichtsrat zudem den Vorstand zudem zu einer Sonderberichterstattung auffordern.

Für Entscheidungen von grundlegender Bedeutung sollten Sie sich als GmbH-Geschäftsführer von den Gesellschaftern einen Anweisungsbeschluss erteilen lassen. Vorstände sollten zusammen mit dem Aufsichtsrat die Hauptversammlung um einen Beschluss bitten, wenn es um grundlegende Maßnahmen zur Krisenbewältigung geht (z.B. Teilverkauf eines wichtigen Bereichs).