Um das Eigenkapital durch frische liquide Mittel zu stärken, muss die Geschäftsführung bzw. der Vorstand eine Kapitalerhöhung vornehmen. Dabei wird das im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung angegebene Stamm- oder Grundkapital aufgestockt gegen entsprechende Bareinlage. Darüber hinaus kommen beispielsweise die folgenden Lösungen in Betracht:

– Zahlungen der Gesellschafter in die freie Kapitalrücklage (flexibel rückführbar),

– Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt gewähren,

– Kapitalherabsetzung durchführen und damit frei verfügbare Liquidität schaffen.