Im Laufe des Insolvenzverfahrens wird meist versucht, das Unternehmen zu verkaufen. Damit der Investor nicht die Schulden übernehmen muss, wird die Transaktion in aller Regel als „übertragende Sanierung“ per Asset Deal abgewickelt. Dabei werden alle oder ausgewählte Vermögensgegenstände auf den Erwerber bzw. ein von ihm neugegründetes Unternehmen übertragen.

Zugleich wird die überschuldete oder zahlungsunfähige GmbH oder AG zurückgelassen und mit dem Kaufpreis werden die Schulden zumindest teilweise getilgt. Wird der Geschäftsbetrieb komplett oder überwiegend übernommen, gehen auch sämtliche Mitarbeiter automatisch auf den Erwerber über aufgrund des gesetzlichen Betriebsübergangs und sind ein Jahr lang geschützt. Zudem treffen den Erwerber steuerliche und bei Fortführung des Firmennamens auch handelsrechtliche Haftungsrisiken, die sich aber ausschließen lassen.