Gerät eine GmbH oder AG beispielsweise durch den Corona-Virus in die Krise, ist so schnell wie möglich die Liquiditätssituation zu klären und der Abfluss liquider Mittel stark einzuschränken, um den operativen Cash Flow zu stärken und damit eine Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden. Dazu sollten sich Geschäftsführer bzw. Vorstände anhand der Kapitalflussrechnung einen tagesaktuellen Überblick verschaffen.
Zudem sollte das Eigenkapital gestärkt werden, indem die Eigentümer
a) um Zahlung eventuell noch offener Stammeinlagen gebeten werden und/oder
b) Bereitstellung zusätzlicher liquider Mittel durch eine Kapitalerhöhung oder
c) Zahlung in die freie Kapitalrücklage und/oder
d) Gewährung eines Gesellschafterdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt
gebeten werden.
Um die bestehende Verschuldung neuzuordnen, sollte mit Gläubigern (z.B. Banken, Lieferanten) über eine kurzfristige Stundung bzw. Streckung von Fälligkeiten verhandelt werden.