Im Zuge der Corona-Krise sind die Bedingungen gelockert worden, unter denen deutsche Unternehmen staatliche Liquiditätshilfen beantragen können. Es handelt sich hierbei um Kredite der Hausbank, für welche die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Risiko zum Großteil übernimmt und damit die Bereitschaft der Hausbanken steigert, Kredite zu vergeben. Dabei wird nach Alter und Größe der Unternehmen unterschieden:

a) KfW-Unternehmerkredit für Bestandsunternehmen bis 2 Mrd. Euro Jahresumsatz (bisher: 500 Millionen Euro)

b) ERP-Gründerkredit – Universell für junge Unternehmen unter 5 Jahre

Für beide Unternehmensarten werden die Risikoübernahmen (d.h. Haftungsfreistellungen) der KfW für Betriebsmittelkredite erhöht: bei Betriebsmittelkrediten von bis 200 Millionen Euro übernimmt die KfW bis zu 80% das Risiko. Für den Kredit müssen Sicherheiten gestellt werden. Der Effektivzinssatz liegt bei bis zu 7,65% zzgl. Bereitstellungsprovision von 0,15%.

c) KfW Kredit für Wachstum: für größere Unternehmen mit bis zu 5 Mrd. Euro Jahresumsatz

Die KfW wird übernimmt hier das Risiko bis zu 70% (bisher 50%) und erleichtert somit den Zugang von größeren Unternehmen zu Konsortialfinanzierungen (d.h. mehrerer Banken) ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur für Innovation und Digitalisierung).

d) Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz erfolgt eine staatliche Unterstützung wie bisher nach Einzelfallp