Um die Verschuldung einer GmbH oder AG zu reduzieren und zugleich das Eigenkapital zu stärken, bietet sich ein sog. Debt Equity Swap an. Dabei bringt der bisherige Gläubiger seine Forderung per Abtretung oder Erlassvertrag in das krisenbefangene Unternehmen ein, wodurch die Forderung erlischt.

Im gleichen Zug führt das Krisenunternehmen eine Sachkapitalerhöhung durch, indem das Stamm- bzw. Grundkapital um den Wert der Forderung – welche rechtlich als Sache eingestuft wird – erhöht wird gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile bzw. Aktien. Auf diese Weise wird der bisherige Gläubiger (z.B. ein neuer Investor, in Notfällen manchmal auch eine Bank oder ein Lieferant) zum Miteigentümer. Zu klären ist mit dem Sacheinlagenprüfer insbesondere, welchen Wert die Forderung hat und wie hoch ggf. erforderliche Abschläge auf den Nominalbetrag sind.